Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Allgäuer Schwimmbadbau GmbH
1. Allgemeines
1.1 Grundlage der Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden sind diese Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder dieser durch Übersendung der Ware nachkommen.
Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
2. Lieferverzug
2.1 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst gegeben, wenn uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
3. Berechnung
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Kempten, sofern nichts anderes schriftlich von uns bestätigt wurde.
3.2 Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Besteller berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3.3 Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Es findet daher eine Anpassung der Preise an veränderte Fracht- und Nebengebühren für unsere Lieferung statt, ohne daß der Besteller deshalb vom Vertrag zurücktreten darf.
3.4 Im Endpreis sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, Erd-, Maurer-, Gipser und Elektroarbeiten und der eventuelle Anschluß an die Hausheizung, nicht enthalten.
4. Zahlung
4.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
4.2 Die Hereinnahme von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Die Spesen und Kosten hierfür sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Bestellers.
4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze für Überziehungskredit, mindestens 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, fällig
4.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbedingung sofort fällig zu stellen.
4.5 Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder vorher festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen.
4.6 Wir sind berechtigt, im Zuge des Baufortschritts angemessene Abschlagszahlungen bis zu insgesamt 90 % des vereinbarten Preises zu fordern. Wir sind weiter berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen die geforderte Abschlagzahlung bei uns eingeht.
5. Versand
5.1 Verladung und Versendung erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wurde, unversichert und auf Gefahr des Empfängers.
6. Montage
6.1 Der Besteller hat uns und von uns beauftragten Firmen vorhandene Anschlüsse für Wasser und Strom unentgeltlich zur Benutzung zu überlassen. Die für die ordnungsgemäße Montage erforderlichen Unterlagen sind uns rechtzeitig und unentgeltlich zu übergeben. Soweit für die Durchführung der Montagearbeiten behördliche oder sonstige Genehmigungen notwendig sind, holt dies der Besteller auf seine Kosten ein. Notwendige Anmeldungen erfolgen durch den Besteller.
7. Gewährleistung
7.1 Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
7.2 Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 2 Jahre entsprechend der VOB B für fachmännisch einwandfreie Arbeit nach dem heutigen technischen Stand. Für Drehteile und Elektroteile beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Scheitert die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung 3 - mal, ist der Besteller zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Bei Bauleistungen ist Wandelung ausgeschlossen.
7.3 Konstruktionsänderungen und Formänderungen, die die Tauglichkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, bleiben uns vorbehalten und geben dem Besteller keinerlei Rechtsansprüche.
7.4 Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
8. Schadenersatz
Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt haften.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung und der Bezahlung aller Ansprüche Eigentum des Verkäufers. Eine Veräußerung oder Weitergabe der gelieferten Ware ist vor deren vollständiger Zahlung nicht gestattet
10. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Kempten.
Ist der Besteller Vollkaufmann, ist Gerichtsstand Kempten/Allgäu.Die Parteien vereinbaren die Geltung des Rechts der BRD für alle ihre Rechtsbeziehungen.
11. Sofern diese Vertragsbedingungen in Einzelpunkten unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen davon unberührt.
